Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung erfüllt den Zweck, Risiken im Zusammenhang mit dem Leben des Versicherungsnehmers abzusichern. In erster Linie beziehen sich Risikolebensversicherungen dabei auf den Todesfall, möglich ist es jedoch auch, beispielsweise die Berufsunfähigkeit im Rahmen der Risikolebensversicherung abzusichern.
Kennzeichnend für die Risikolebensversicherung ist dabei, dass eine Versicherungsleistung nur dann fällig wird, wenn der definierte Versicherungsfall vor Vertragsablauf eintritt, ansonsten nicht. Das bedeutet, dass die Versicherung keine Leistung erbringt, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit nicht verstirbt oder, sofern vereinbart, keine Berufsunfähigkeit eintritt. Aus diesem Grund erklärt sich, weshalb Risikolebensversicherung meist zu sehr günstigen Beiträgen abgeschlossen werden können und somit zeitgleich eine sehr günstige Absicherung der Hinterbliebenen ermöglichen.
Als Kapitalanlage sind Risikolebensversicherungen allerdings eher nicht geeignet, auch wenn einige Versicherer anbieten, die Risikolebensversicherung innerhalb der ersten zehn Jahre ab Vertragsabschluss in eine kapitalbildende Lebensversicherung umzuwandeln. Ein weiteres charakteristisches Merkmal von Risikolebensversicherungen ist, dass der vollständige Versicherungsschutz bereits ab der ersten Beitragszahlung gegeben ist, die vollständige Versicherungssumme, die vereinbart wurde, also unabhängig von der Laufzeit der Versicherung ausbezahlt wird.
Die Höhe der Prämien für die Risikolebensversicherung ergibt sich aus mehreren Faktoren, wozu vor allem die Höhe der Versicherungssumme und die Vertragslaufzeit gehören. Daneben nehmen persönliche Faktoren des Versicherungsnehmers Einfluss auf die Prämienhöhe, hierzu gehören das Alter, das Geschlecht, der Gesundheitszustand sowie der ausgeübte Beruf, Hobbys oder bestimmte Angewohnheiten. Bei einem risikoreichen Beruf, eher gefährlichen Hobbys, bestimmten Vorerkrankungen oder wenn der Versicherungsnehmer Raucher ist, werden üblicherweise Risikozuschläge erhoben. Tritt der Versicherungsfall ein, erbringt die Versicherung ihre Leistung, indem sie die vereinbarte Versicherungssumme an eine oder mehrere begünstigte Personen auszahlt. Dabei ist es größtenteils möglich, unterschiedliche Versicherungssummen zu vereinbaren, so dass die Versicherungsleistung im Fall eines Unfalltodes beispielsweise höher ist.
Risikolebensversicherungen gliedern sich in Versicherungen mit gleichbleibender Versicherungssumme und in Versicherungen mit fallender Versicherungssumme. Versicherungen mit gleichbleibender Summe werden in erster Linie abgeschlossen, um damit die Hinterbliebenen abzusichern. Versicherungen mit fallender Versicherungssumme hingegen kommen in erster Linie zur Absicherung von Darlehen und Krediten zum Einsatz und werden in diesem Zusammenhang auch als Restschuldversicherungen bezeichnet. Die Versicherungssumme reduziert sich in diesem Fall analog zur sinkenden Restschuld, das bedeutet, je geringer die verbliebene Summe ist, die benötigt wird, um das abgesicherte Darlehen zu tilgen, desto niedriger ist auch die ausbezahlte Versicherungssumme im Versicherungsfall.
Daneben ist es auch bei Risikolebensversicherungen möglich, diese auf verbundene Leben abzuschließen, wodurch mehrere Personen im Rahmen eines Vertrages versichert sind. Die Versicherungsleistung erfolgt dann als einmalige Leistung im Todesfall einer der versicherten Personen.
Zu beachten sind ebenfalls die unterschiedlichen Versicherungsarten.
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