Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung, die Betriebsrente und die private Rentenversicherung bilden die drei Säulen der Altersvorsorge. Als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung ist ein Abschluss einer betrieblichen oder privaten Rentenversicherung sicher sinnvoll. Jedoch sollten vor der Entscheidung, auch bei einem, Kaufhelfer , verschiedene Angebote unterschiedlicher Anbieter eingeholt und verglichen werden.Eine unverbindliche Beratung ist immer empfehlenswert.
Bei der betrieblichen Rentenversicherung, unterstützt der Arbeitgeber auf Grund des Arbeitsverhältnisses Seinen Arbeitnehmer in Form einer Versorgungszusage. Arbeitsrecht Um dem gerecht zu werden, ist die betriebliche Altersversorgung im Betriebsrentengesetz festgelegt. Auch diese Rentenversicherung wird steuerlich begünstigt, um sie zusätzlich zu unterstützen. Eine neue private Rentenversicherung, vor allem ideal für Selbständige, ist die Rürup-Rente. Als steuerbegünstigt insolvenzgeschützte Alterssicherung ist sie im Falle einer Insolvenz von Sozialbehörden und nicht angreifbar. Die vertraglich vereinbarte Rente wird lebenslang, Schrittweise Ausgezahlt.
Im Falle eines früh zeitigen Todes wird die vereinbarte Kapitalabfindung an die Witwe oder an die Kinder Ausgezahlt. Der jährliche Höchstbetrag ein Beiträgen beträgt 20.000 € bei Verheirateten 40.000 €. 60% dieser Summe Konnte im Jahr 2008 als Sonderabgaben steuerlich abgesetzt werden. Ab 2025 soll der volle Betrag steuerlich absetzbar sein. Wenn der Versicherungskunde auch einen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet, wird diese Summe von der Begünstigung abgezogen. Jedoch Müssen die Auszahlungen ab 2040 zu 100% versteuert werden. Die Rürup-Rente beschränkt sich nicht nur auf die Altersvorsorge, sie kann auch als Absicherung von Todes-und Berufsunfähigkeitsrisiken verwendet werden. Eine vorzeitige Verfügung über den gesparten Betrag ein Ist jedoch auf keinen Fall möglich.
Eines haben alle Formen von Altersvorsorge gemeinsam: Sie tragen zur Förderung der künftigen Lebensfreude bei. Auch zu einer eventuellen 24 Stunden Pflege.