Bauzinsen durch Arbeitgeberdarlehen
Günstige Zinsen auch mit Arbeitgeberdarlehen nutzen
Wer sich dazu entschlossen hat, in die eigene Immobilie und somit in die Zukunft zu investieren, hat auch die Möglichkeit, über seinen Arbeitgeber ein Darlehen zu beantragen.
Im Regelfall werden Kredite dieser Art zu besonders günstigen Bauzinsen vergeben und sollen zusätzlich den Mitarbeiter motivieren und ihn an den jeweiligen Betrieb binden.
Grundsätzlich gelten die herkömmlichen zivilrechtlichen Vorschriften eines Darlehensvertrages, wenn nicht eigens andere Regelungen vertraglich vereinbart wurden.
Zu den Grundlagen zur Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens gehört, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten werden muss, damit auch Teilzeitbeschäftigte in den Genuss dieses zinsgünstigen Baudarlehens kommen können.
Grundsätzlich wird ein solcher Kredit für den Kauf von Wohneigentum verwendet und schließt eine Finanzierung von selber hergestellten Produkten des jeweiligen Betriebes aus.
Ist ein Arbeitnehmer jedoch verschuldet, kann ein solches Darlehen abgewiesen werden.
Vertraglich festgelegt sein müssen grundsätzlich die Höhe des Darlehens, die Verzinsung und die Kündigungsvoraussetzungen sowie die jeweiligen Rückzahlungsmodalitäten des Darlehens. Wird im Darlehensvertrag keine spezielle Verzinsung angegeben, gilt das Arbeitgeberdarlehen als zinslos erteilt. Werden Vereinbarungen dieser Art nicht schriftlich getroffen, gilt der gesamte Kreditbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies greift auch dann, wenn vom Arbeitgeber auf eine Rückzahlung verzichtet werden sollte. Dann wird ein üblicherweise steuer-günstiger Baukredit als Arbeitslohn behandelt, der der Steuerpflicht unterliegt.
In der Regel findet eine Rückzahlung durch eine vereinbarte Verrechnung mit dem monatlichen Gehalt statt, wobei Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt werden müssen um zu vermeiden, dass der gesamte Gehaltsanspruch durch die Rückzahlungen aufgebraucht wird. Damit soll verhindert werden, dass die monatlichen Raten zu hoch angesetzt werden und es beim Kreditnehmer zu finanziellen Engpässen kommt.
Zu den Sicherheiten für den Arbeitnehmer gehört, dass im Falle eines Ausscheidens aus dem Betrieb nicht automatisch das Darlehen sofort zurückgeführt werden muss.
Zu den Vertragsgegenständen gehört, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden muss. Wird betriebsbedingt eine Kündigung ausgesprochen, sind sofortige Rückzahlungsforderungen unzulässig wie auch überhöhte Zins- und Zahlungsforderungen.
Allerdings gilt für den Arbeitnehmer zu bedenken, dass nach einem betrieblichen Ausscheiden dann anstelle der einst vereinbarten Zinshöhe, auch marktübliche Zinsen verlangt werden dürfen.
Abschlagzahlungen und Vorschüsse dürfen nicht zum Arbeitgeberdarlehen gerechnet werden.
[…] hat, alle Voraussetzungen erfüllt, können bis zu 800 Euro pro Quadratmeter als zinsloses Baudarlehen bewilligt werden. Manche Bundesländer bewilligen sogar knapp tausend Euro pro Quadratmeter. […]
Pingback by Quassel-Forum » Geld Sparen mit der staatlichen Förderung — November 8, 2007 @ 4:04 am