07.26Rürup für die Rente
Um Selbstständigen die keine Möglichkeit mehr haben steuerlich begünstigt Altersvorsorge zu treffen nicht einfach da stehen zu lassen wurde im Jahre 05 die Rürup Rente erschaffen.
Um Selbstständigen die keine Möglichkeit mehr haben steuerlich begünstigt Altersvorsorge zu treffen nicht einfach da stehen zu lassen wurde im Jahre 05 die Rürup Rente erschaffen.
Lieber einen Neuwagen erwerben oder doch besser einen guten Gebrauchten? Nicht nur wenn die Sonne scheint ist es der Wunsch von vielen Zeitgenossen ein neues Automobil sein eigen nennen zu dürfen.
Mehr denn je nimmt die zusätzliche finanzielle Absicherung für die Zeit nach dem aktiven Berufsleben einen besonderen Stellenwert ein. In Zeiten, in denen die gesetzliche Rente nicht viel mehr zu bieten hat, als einer reinen Grundversorgung zu dienen, wird eine betriebliche Altersversorgung gern genutzt. So gibt es die Möglichkeit, die Vorsorgeleistungen durch den Arbeitgeber, den [...]
Die private Basisrente, benannt nach ihrem “Erfinder”, dem Ökonom Bert Rürup, bietet die Chance, sich für den Ruhestand eine finanzielle Absicherung mit Hilfe staatlicher Unterstützung zu sichern. Die Förderung der Rürup- Rentenversicherung besteht darin, dass die durch den Begünstigten gezahlten Beträge steuermindernd geltend gemacht werden können. Jeder kann in den Genuss dieser Variante kommen; jedoch [...]
Wer im Alter mit den Mitteln aus der gesetzlichen Rentenversicherung seinen bis dahin gewohnten Lebensstandard weiter führen will, muss mit bösen Überraschungen rechnen. Bei weitem wird die Rente nicht mehr ausreichen und vielmehr lediglich einer Grundversorgung dienen. Wer im Alter nicht auf Versorgungslücken stoßen will, sollte daher rechtzeitig Vorsorge betreiben.
Wer mit staatlichen Zulagen und Steuerfreibeträgen zusätzlich die gesetzliche Rente aufbessern will, sollte die Riester- Förderung in Anspruch nehmen. Denn die Rente, die einst einen unbeschwerten Lebensabend garantierte, dient heutzutage in erster Linie lediglich einer Grundversorgung im Alter. Das Weiterführen des gewohnten Lebensstandards ist dann nicht mehr möglich.
(OVB) Neben den so genannten Werbungskosten und den „Sonderausgaben“ kennt das deutsche Einkommensteuerrecht auch die „Außergewöhnlichen Belastungen“. Diese erkennt die Finanzverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen Steuern sparend an.