Nichts ist den Deutschen heiliger als ihre persönlichen Sachgegenstände und so mag es auch gar nicht verwundern, dass die meisten in Besitz einer Hausratversicherung sind.
Im vergangenen Jahrhundert, genauer im Jahr 1934, wurde das Provisionsabgabeverbot beschlossen. Danach dürfen Versicherungsvertreter ihre Provision, die sie nach Abschluss einer Versicherungsvermittlung vom Versicherer erhalten, nicht an ihre Kunden weiterreichen.
Seit dem 1.Januar 2008 gelten neue Bestimmungen hinsichtlich der Vertragsgestaltung von Versicherungen. Diese sollten selbstverständlich sein, wurden aber tatsächlich bis heute nicht von jedem Versicherer umgesetzt. Nun müssen Versicherungsunternehmen mit den Konsequenzen aus ihrem Versäumnis leben.
Ab 2011 wird ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) leichter. Das ist zwei Regierungsbeschlüssen zu verdanken.
Die Absicherung einiger Gefahren ist dem Gesetzgeber besonders wichtig. Deshalb hat er für sie Pflicht eingeführt. Das bedeutet dann, dass jeder, den das Gesetz hierfür vorsieht, eine solche Versicherung abgeschlossen haben muss.
Hier sind die Versicherungsleistungen kapitalgedeckt. Das bedeutet, dass die Versicherungsbeiträge zur Bildung eines Kapitalstocks verwandt werden, der praktisch einem „Guthaben“ des Versicherungsnehmers gleicht, welches nur ihm zusteht.
Sozialversicherungen sind umlagefinanziert. Das bedeutet, dass die von den Mitgliedern eingezahlten Beiträge sofort von den Bedürftigen verzehrt werden.
(OVB) Die so genannten Montagsautos sind berühmt und berüchtigt. Angeblich weisen die Vierräder, die montags – also kurz nach dem Wochenende – gefertigt werden, außergewöhnlich viele Mängel auf. Ob dies tatsächlich stimmt, bleibt dahingestellt. Tatsache ist aber, dass Autokäufer bisweilen erhebliche Probleme haben, ein tatsächlich oder nur angeblich mangelhaftes Fahrzeug zurückzugeben.
(OVB) Ein interessantes und zugleich wichtiges Urteil für alle Eltern mit Kindern kommt vom Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen III R 13/06.
06.18Anfassen erlaubt
(OVB) Wer in seinem Wagen ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy telefoniert und dabei erwischt wird, muss zahlen. Einen Punkt in der Flensburger Sünderkartei gibt es obendrein. Allerdings dürfen die Hüter des Gesetzes offenbar nicht päpstlicher sein als der Papst.
